Partner
Reisebüro Kuhlmann:
Telefon:
0049 941/943-2213
Internet:
Partner Condor:
Partner TUIfly.com:
Preis: ab 50 €/Tag
Personen max.:
Wohnfläche: 48 qm
Baujahr: 1998
Das sympathische und sehr helle Appartement mit einem Schlafzimmer, einem Wohnzimmer mit offener Küche, Bad mit Dusche und Abstellraum, bietet...
mehr Infos
Sie befinden sich hier:
Fuerteventura Blog>
Mietwagen>
Achtung: Verkehrssünder können doppelt bestraft werden16.09.2009 - Kategorie: Mietwagen
Ein Fuerteventura-Resident hat uns auf ein interessantes Thema aufmerksam gemacht:
Das Autoportal auto.de berichtet darüber dass eine Doppelbestrafung nach einer Verkehrssünde im Ausland möglich sei. Demnach kann jemand, der z.B. im Ausland eine Geldstrafe wegen einer Verkehrssünde erhalten hat, auch in Deutschland nochmals bestraft werden.
Ein konkretes Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht soll dies bereits bestätigt haben. Bei diesem Urteil hat eine Frau in der Schweiz eine Geldstrafe und Fahrverbot (in der Schweiz und Liechtenstein) wegen Alkohol am Steuer erhalten und wurde in Deutschland auch zu einer Geldstrafe und Fahrverbot verurteilt.
Den kompletten interessanten Artikel finden Sie bei auto.de (Direktlink).